Der Elternbeirat 2011/2012

Zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres wird der Elternbeirat gewählt. Er besteht in diesem Jahr aus elf Vertretern.
Wahlberechtigt sind alle Eltern, deren Kinder im Kindergarten sind. Den Vorsitz in diesem Gremium hat Frau Silvia Huber.
 

Unser Elternbeirat-Team im laufenden Jahr 2011/2012

Aufgabenbereich:

Art. 14 BayKiBiG

  1. Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung,
    Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.
  2. Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über den Stand
    der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der Tageseinrichtung.
    Sie erörtern und beraten mit ihnen wichtige Fragen der Bildung, Erziehung und
    Betreuung des Kindes.
  3. Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischen Personal
    und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein E l t e r n b e i r a t einzurichten.
    Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres
    betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule
    unterstützen.
  4. Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger
    informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.
    Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang
    der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen
    Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern,
    die Öffnungs - und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der
    Elternbeiträge.
  5. Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem
    pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.
  6. Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom
    Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat
    verwendet.
  7. Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern
    und dem Träger abzugeben.